Wäldle 135a; Neubau eines Güllebehälters


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das landwirtschaftliche Anwesen Wäldle 135a der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Errichtung eines Güllebehälters eingereicht. Antragsgegenständlich ist ein Behälter in Stahlbetonkonstruktion mit einem (Innen-)Durchmesser von 16,00m, Rauminhalt 1.206m³. Die Wandhöhe von 6,00m ist nordseitig komplett eingegraben, südseitig ist eine Höhe von 4,29m zzgl. Absturzsicherung sichtbar. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Danach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Der Güllebehälter wird zur Bewirtschaftung der bestehenden Landwirtschaft benötigt. Die landwirtschaftliche Privilegierung demnach offensichtlich gegeben.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Güllebehälters im Anwesen Wäldle 135a.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2022 12:55 Uhr