Angerweg 4; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Angerweg 4 plant den Anbau einer thermischen und elektrischen Solaranlage an der Fassade und dem Balkon. Das Vorhaben widerspricht § 4 (Außenwände und Fassadengestaltung) sowie § 8 (Balkone) der Ortsgestaltungssatzung, da diese das Anbringen von Modulen an Fassade und Balkonen nicht vorsieht.

Mit Schreiben vom 26.04.2022 beantragt der Eigentümer die Befreiung von den Festsetzungen der Satzung. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Für diesen Bereich wurde kein Bebauungsplan aufgestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3a BayBO. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung der §§ 4 und 8 der Ortsgestaltungssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.06.2022 12:55 Uhr