Auf der Oh 18; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 "Gagers"
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022-07. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Grundstück Fl.Nr. 1451/26 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Wohnhauses mit zwei Wohnungen und Doppelgarage eingereicht.
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 03.02.2022 bereits einstimmig zugestimmt und eine isolierte Befreiung hinsichtlich der Zufahrtsbreite befürwortet.
Der Bauherr bittet nun um eine erneute Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gagers hinsichtlich der maximalen Grundfläche.
Das geplante Vorhaben weicht hinsichtlich einer Überschreitung der zulässigen GR für Gebäude inkl. Nebenanlagen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Die geplante GR von 296,93 m² entsteht durch die verbreiterte Zufahrts- und Stellplatzsituation. Der Bauherr beantragt deshalb eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Überschreitung der zulässigen GR ist unkritisch zu sehen, da bei anderen Vorhaben im Geltungsbereich die Zufahrten nicht in die GR eingerechnet wurden bzw. bereits gleichlautende Befreiungen ausgesprochen wurden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gagers“ hinsichtlich der maximalen Grundfläche zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2022 13:15 Uhr