Mühlstraße 18; Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des Wohnhauses und Errichtung eines Ersatzbaus mit zwei Wohnungen
Daten angezeigt aus Sitzung: 2022-07. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 2022-07. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 08.06.2022 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
- Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, auf FlNr. 258/2 nach Abriss des bestehenden Wohnhauses ein Ersatz-Wohnhaus zu errichten?
- Ist es bauplanungsrechtlich zulässig ein Ersatz-Wohnhaus mit zwei Wohnungen zu errichten?
Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass § 34 BauGB anzuwenden ist, steht dem Einbau einer zweiten Wohneinheit nichts im Wege.
- Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, ein Ersatz-Wohnhaus mit der Höhe und Dachneigung wie in der System-Skizze I dargestellt zu errichten?
- Kann eine Abweichung der Abstandsflächenüberschneidung zwischen Wohngebäude und bestehendem Nebengebäude (siehe Lageplan) erteilt werden?
- Kann eine Abweichung/Befreiung der Abstandsfläche an der Ostseite im nördlichen Eck auf FlNr. 825 erteilt werden?
- Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, durch eine Befreiung der Ortsgestaltungssatzung den Ersatzwohnbau mit der gleichen Dachneigung von ca. 36,5°, wie das bestehende unveränderte landwirtschaftliche Gebäude, wie in der beiliegenden System-Skizze II dargestellt zu errichten?
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0