Trillerweg 6; Neubau einer Terrassenüberdachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-09. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-09. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 128/4 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Neubau einer Terrassenüberdachung eingereicht. Um eine erforderliche Abdichtung der bestehenden Flachdachgarage zu umgehen bzw. für die Zukunft zu vermeiden, soll eine Überdachung aufgebracht werden. Der so neu geschaffene Raum soll sinnvoll als Terrassenüberdachung genutzt werden. Die südliche Traufe wird so weit herausgezogen, um die daneben liegende Treppe zu überdachen. 

Antragsgegenständlich ist eine 8,22m x 6,90m (52,10m²) große Terrassenüberdachung auf der bestehenden Flachdachgarage. Die Überdachung in Holzkonstruktion hat ein 24° geneigtes Satteldach mit Ziegeleindeckung. Auf die asymetrische Dachkonstruktion (die nördliche Dachfläche ist um 0,60m länger als die südliche) wird hingewiesen. 

Die Flachdachgarage wurde 2001 genehmigt und errichtet. Es ist festzustellen, dass die Garage tatsächlich 0,9m länger gebaut wurde als genehmigt. Dieser Umstand soll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geheilt werden. Die darauf geplante Terrasse musste seinerzeit – um die erforderlichen Abstandsflächen einhalten zu können – um 2,0m zurückversetzt errichtet werden. Die Traufe des Terrassendachs soll jetzt aber bündig mit dem Grenzwand der Garage verlaufen. Um weiterhin die erforderliche Abstandsfläche von 3,0m (die Straßenbreite beträgt 3,84m) bis zur Straßenmitte einhalten zu können, wird die Differenz abgetrennt und als „leerer Raum“ deklariert (3,00m Abstandsfläche = 1,92m bis zur Straßenmitte + 1,08 abgetrennter Bereich an der Überdachung). Es ist unklar ob dies genehmigungsfähig ist. Das Landratsamt hat dies im Rahmen seiner Antragsprüfung zu klären.

Die straßenseitige Wandhöhe der Garage beträgt 2,71m. Wenn die nun geplante Wandhöhe des Carports von 1,20m hinzugerechnet wird, entsteht am Trillerweg (Breite 3,84m) eine tatsächliche Wandhöhe von 3,90m. 


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Terrassenüberdachung auf FlNr. 128/4. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird gebeten, die Zulässigkeit der Abstandsflächensituation zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2022 10:30 Uhr