Prentstraße 18 und 22; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten, Tiefgarage und Aufzug


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Grundstücke FlNr. 231/1 und 235/1 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten mit Tiefagarage und Aufzug auf dem 1.770 m² großen Gesamtgrundstück eingereicht.

Antragsgegenständlich ist zunächst der Abbruch des 1961 errichteten, und 1983 erweiterten Wohnhauses (14,36 x 12,23m) in der Prentstraße 18. Das zu beseitigende Gebäude hat eine Firsthöhe von 10,60m bei einer Dachneigung von 25°. Das südliche Gebäude Prentstraße 22 wurde bereits vor ein paar Jahren beseitigt.

Nach Freimachung soll ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten, Tiefgarage und Aufzug errichtet werden. Die Firstrichtung wird gedreht. Größe 17,80m (zzgl. Loggien 3,0m) x 12,40m, DN 18° und brauner Dacheindeckung, Wfl. gesamt 528,34 m² bei einer angegebenen Grundstücksgröße von 1.770 m². Hierzu muss erwähnt werden, dass das nördliche Grundstück FlNr. 235/1 nur zur Abstandsflächenübernahme, sowie für die GRZ und GFZ beansprucht wird. Die errechnete GFZ liegt deshalb „nur“ bei 0,4. Wenn man aber lediglich das südliche Grundstück FlNr. 231/2 zugrunde legt, ergibt sich eine GFZ von 0,92.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, Tiefgarage und Aufzug.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2023 11:24 Uhr