Kurparkgebäude; Vorstellung der bereits angefallenen Sanierungskosten und der noch zu erwartenden Instandhaltungsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-03. Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Das Kurparkgebäude in Bad Kohlgrub hat bekannter Weise einen größeren Sanierungsstau. Das Objekt ist derzeit rund 50 Jahre alt und hat seine Ausgestaltung aus der Blütezeit des Kurwesens in Bad Kohlgrub. Seit mehreren Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit der zeitgemäßen Ertüchtigung und Folgenutzung des Gebäudes. Neben der städtebaulichen ist auch die touristische Komponente für dieses Gebäude maßgebend. In seinen Klausurtagungen hat sich der Gemeinderat für die Notwendigkeit einer innerörtlichen und zentralen Gaststätte als auch für einen Veranstaltungssaal für rund 250 Besucher ausgesprochen. 

Mit der Neuverpflichtung der Pächter aus Murnau konnte eine langfristige Lösung gefunden werden, die die Kurparkgaststätte „Il duetto due“ in eine moderne und zeitgemäße Zukunft führen. Jedoch gelingt dies nur, wenn die Gemeinde ihre Hausaufgaben, in Form von Sanierungsmaßnahmen im Gaststättenbereich umsetzt. 

Der Bedarf einer Gaststätte im Ortszentrum wird an die Verwaltung durch viele Anrufe und Emails von Bürgern und Gästen, herangetragen. Diese Lücke kann nun in Kürze wieder geschlossen werden.

Im Rahmen der derzeit laufenden Sanierung, haben sich stets neue Aspekte ergeben, so dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 um einen aktuellen Sachstand zu den Sanierungskosten bzw. der noch zu erwartenden Instandhaltungsmaßnahmen und -kosten für das Objekt gebeten hat.

Eine vollständige Sanierung ist nach Ansicht der Verwaltung, aber auch des Gemeinderates, derzeit nicht geplant und finanziell nicht darstellbar. Es muss jedoch die grundlegende Betriebsfähigkeit des Gebäudes gewährleistet werden. Hierfür liegt die weitere Priorität bei den Pflichtaufgaben der Gemeinde, wie Wasserversorgung, Kläranlage, Kinderbetreuung oder Haus des Gastes.

Hinsichtlich der energetischen Bestandteile der Sanierungen (Lüftung, Fenster/Türen) wurde die Städtebauförderung mit eingebunden. Mit Erstellung einer entsprechenden Gebäudebewertung können diese Bestandteile gefördert und die Gemeinde unterstützt werden.

Datenstand vom 16.03.2023 10:57 Uhr