Gemeinde Bad Bayersoien; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lärmschutzmaßnahmen entlang der B23"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-03. Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-03. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

der Gemeinderat Bad Bayersoien hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.01.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Lärmschutzmaßnahmen entlang der B23“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung mit Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 10.01.2023 gebilligt. 

Der Bebauungsplan „Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 23“ aus dem Jahr 2007 wurde mit dem Ziel erstellt, den Lärmschutz entlang der Bundesstraße B 23 in Bad Bayersoien zu verbessern und gleichzeitig eine bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Im Bereich der Änderung auf den Grundstücken mit den Flurnummern 63 und 63/4 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan ein öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Allerdings befinden sich die Grundstücke in Privatbesitz und es besteht keinerlei Absicht, Flächen für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes an die Gemeinde zu veräußern. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und die Festsetzung eines öffentlichen Parkplatzes zu streichen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 63 und 63/4 sowie eine Teilfläche der Flurnummern 68/1 und hat eine Größe von ca. 2.240 qm. Die Grundstücke werden derzeit als Grünfläche genutzt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am (vereinfachten) Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 22.02.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lärmschutzmaßnahmen an der B23“ zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2023 10:57 Uhr