Sonnenstraße 7; Aufstockung eines bestehenden Bungalows


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-05. Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-05. Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seinen Sitzungen am 04.04./03.05.2022 mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung und -erhöhung in der Sonnenstraße 7 beschäftigt. Während das Gremium eine Aufstockung um 1,0m ablehnte, wurde nach einem Ortstermin eine Firstanhebung um 0,70m bei einer Erhöhung der Dachneigung um 2° befürwortet. Der ebenfalls beantragte Zwerchgiebel wurde hingegen abgelehnt.

Antragsgegenständlich ist nun eine Firsterhöhung um 1,50m im Rahmen der erforderlichen Dachsanierung. Die Dachneigung soll von 23,5° auf 30° angehoben werden. Das Dachgeschoss soll über eine neu zu errichtende Außentreppe an der Nordseite erschlossen werden. Die Zahl der Wohneinheiten wird entgegen der Bauvoranfrage auf zwei erhöht. Die zusätzliche Wohneinheit hat eine Wohnfläche von 65,01 m².


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ist im OT Sonnen nicht abschließend geklärt. Das Landratsamt hat sich in einer Mail an den Bauherrn aber dahingehend geäußert, dass der Ortsteil Sonnen als sog. Splittersiedlung im Außenbereich angesehen wird und sich eine baurechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 bzw. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB richtet. 

Demnach ist im Außenbereich eine Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu zwei Wohnungen unter den Voraussetzungen möglich, dass 
  • das Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, 
  • die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse angemessen ist und
  • bei der Errichtung einer weiteren Wohnung angenommen werden darf, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstockung eines bestehenden Bungalows in der Sonnenstraße 7.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.04.2023 11:36 Uhr