Weitere Vorgehensweise bei Kurparkgebäude, Haus des Gastes mit Wandelhalle und Rathaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-09. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-09. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2023 über die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung des Kurparkgebäudes beraten. Es wurde mehrheitlich der Wunsch nach einem Gesamtkonzept hinsichtlich der künftigen Nutzung und der erforderlichen Sanierung geäußert. 

In der Sitzung am 27.02.2023 hat der Gemeinderat die Verwaltung nach einer Ortsbesichtigung beauftragt, die Kosten für einen möglichen Anbau beim Haus des Gastes gemäß Baukostenindex zu ermitteln und die Möglichkeit einer Förderung bei der Regierung von Oberbayern abzufragen. 


Förderung durch die Regierung von Oberbayern:
Auf Nachfrage teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass energetische Sanierungsmaßnahmen (auch rentierliche Teile) am Kurparkgebäude gefördert werden können. Es ist zudem möglich, diese nach Vorlage einer Gesamtkonzeption in einzelne Teilbereiche aufzuteilen und über mehrere Jahre zu strecken. Zur Förderhöhe konnte allerdings ohne diese Grundlagen noch keine Aussage getroffen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass diese insgesamt <60% der förderfähigen Kosten betragen wird.


Kostenvergleich:
Zunächst wurden die grundsätzlich benötigten Flächen aufgenommen. Wenn wie bisher besprochen Ärzte, Tourist-Info, Bücherei usw. berücksichtigt werden besteht ein Flächenbedarf von insgesamt 2.611,34 m². Dieser Wert soll als Ausgangsbasis für alle weiteren Überlegungen dienen. Es ist anzumerken, dass der Bestand über 5.300,00 m² verfügt.

In der BKI-Baukostendatenbank werden für die Sanierung von Gebäuden mit Nutzungsänderung, Grundrissänderung und Eingriffen in die Statik Kosten in Höhe von 1.350 Euro - 4.395 Euro/m² Nutzfläche angegeben. Da die Sanierung der beiden Gebäude mit einem deutlichen Aufwand verbunden ist, wurde zur Kostenermittlung ein Wert in Höhe von 3.200 Euro/m² angesetzt. Die Sanierungskosten werden somit beim Haus des Gastes auf 6.688.000 Euro, beim Kurparkgebäude auf 7.488.000 Euro geschätzt.

In der BKI-Baukostendatenbank werden für den Neubau von Gebäuden (Gemeindezentren, mittlerer Standard) Kosten in Höhe von 3.155 Euro – 5.240 Euro/m² Nutzfläche angegeben. Da in unserem Fall Grundstück und Infrastruktur bereits vorhanden ist, wird zur Kostenermittlung ein Wert von 3.155 Euro/m² angesetzt.


Dadurch ergeben sich folgende Varianten:

Haus des Gastes:
Sanierung                        6.688.000 Euro
Neubau/Anbau                1.643.755 Euro                        Gesamt    8.331.755 Euro

Kurparkgebäude:
Sanierung                        7.488.000 Euro
Neubau/Anbau                   855.005 Euro                        Gesamt    8.343.005 Euro


Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Gemeinde Bad Kohlgrub ein Erhalt und die Sanierung beider Gebäude nicht möglich ist. Eine Sanierung des Kurparkgebäudes mit Umzug der Verwaltung sollte deshalb angestrebt und im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden. Das hätte den Vorteil, dass der im Vorjahr geschlossene langfristige Pachtvertrag mit dem Gaststättenbetreiber erfüllt werden kann. Die kürzlich getätigten Kosten für die Sanierung des Gastraumes und der Küche hätten ihre Berechtigung.

Es muss hervorgehoben werden, dass es keine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, Flächen für Arztpraxen zu schaffen. Insbesondere wenn dadurch andere Pflichtaufgaben wie der Bau des Wasserhochbehälters, die Sanierung der Wasserhauptleitung und der Kläranlage, sowie die Erweiterung der Kindertagesstätte mit geschätzten Kosten von mind. 13,5 Mio. Euro unberücksichtigt bleiben müssen. Allerdings ist ein Badearzt als Anerkennungsvoraussetzung für das Prädikat „Heilbad“ und den Erhalt des Titels „Bad“ zwingend notwendig. 

Für das Haus des Gastes mit Wandelhalle und auch das dann freiwerdende Rathaus ist ein Konzept zu erstellen. Von einem Architekturbüro sollen Vorschläge zur Nutzung und Sanierung der beiden Objekte (mit Platz um den Maibaum) erarbeitet werden. Die Unterbringung der Ärzte sowie der Tourist-Info, Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten und ggf. seniorengerechtes Wohnen sind dabei zu berücksichtigen. Die Regierung von Oberbayern hat bereits signalisiert, dies mit 60% zu fördern. Dabei wurde der Gemeinde auch nahegelegt, ein professionelles Nutzungskonzept erarbeiten zu lassen.

In einem weiteren Schritt ist nach Vorliegen des Konzeptes zu entscheiden, wie die Maßnahmen umgesetzt und finanziert werden können.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Kubatur um 50% zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, auch unter Berücksichtigung des am 12.07.2022 getroffenen Grundsatzbeschlusses zum Erhalt des Kurparkgebäudes, die Planungsleistungen zur Sanierung und Umbau des Kurparkgebäudes auszuschreiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die für die Verwaltung erforderlichen Flächen geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 25.05.2023 09:44 Uhr