Gemeinde Schwaigen; 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Schwaigen Bereich Spielplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-11. Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-11. Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat Schwaigen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.05.2023 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Die Gemeinde Schwaigen plant in dem Bereich den Bau eines Spielplatzes. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Planungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand in der Nähe der Lindachstraße. Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück mit der FlNr. 707/64 hat eine Größe von 754 m². 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 05.07.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2023 13:00 Uhr