Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gehren"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-12. Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-12. Sitzung des Gemeinderates 11.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 171/2 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Fremdenheimes in ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE eingereicht. Das Gebäude soll in Wohnungsteileigentum aufgeteilt werden. 

Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet für Beherbergungsbetriebe (SO) dargestellt und befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Gehren“. Gemäß dem Bebauungsplan ist ebenfalls eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb vorgeschrieben. Es muss erwähnt werden, dass der südliche Teil des Geltungsbereiches im Rahmen der 1. Bebauungsplanänderung 1985 in ein allgemeines Wohngebiet (WA), der östliche Teil 2002 im Rahmen der 2. Änderung geändert wurde.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 das gemeindliche Einvernehmen mit Verweis auf den Bebauungsplan verweigert. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat sich der Haltung angeschlossen und dem Antragsteller mit Schreiben vom 25.05.2023 die Rücknahme des Bauantrages nahegelegt.

Mit Mail vom 18.06.2023 bittet die Philomena Vermögensverwaltung KG, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Wiedmayer um Änderung des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gehren“ zu. Das bestehende Sondergebiet für Beherbergungsbetriebe soll für die Grundstücke FlNr. 171/2 und 171/9 in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten. Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

Datenstand vom 14.08.2023 09:52 Uhr