Sonnenstraße 7; Tektur zur Aufstockung eines bestehenden Bungalows


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-12. Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-12. Sitzung des Gemeinderates 11.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss bzw. auch der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit einer Dacherneuerung und -erhöhung in der Sonnenstraße 7 beschäftigt. Zuletzt wurde in der Sitzung am 14.03.2023 eine Firsterhöhung um 1,50m im Rahmen der erforderlichen Dachsanierung befürwortet. Die Dachneigung soll von 23,5° auf 30° angehoben werden. Das Dachgeschoss soll über eine neu zu errichtende Außentreppe an der Nordseite erschlossen werden. Die Zahl der Wohneinheiten wird auf zwei erhöht. Die zusätzliche Wohneinheit hat eine Wohnfläche von 65,01 m². Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat den Antrag am 11.05.2023 genehmigt.

Bei der nun vorliegenden Tektur soll an der Westseite ein Zwerchgiebel (ebenfalls DN 30°) angebaut werden. Die Nordseitige Schornsteinanlage soll entfernt werden.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung wurde vom Landratsamt als sog. Splittersiedlung im Außenbereich angesehen, womit sich eine baurechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 bzw. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB richtet. Dies ist im Rahmen einer Tektur nicht mehr zu prüfen. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses in der Sonnenstraße 7.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.08.2023 09:52 Uhr