Wahl eines dritten Bürgermeisters / einer dritten Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-12. Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-12. Sitzung des Gemeinderates 11.07.2023 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO sind die weiteren Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. Der Gemeinderat kann dabei entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister gewählt werden.

Die Wahl wird in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Es wird ein Wahlausschuss gebildet, dem neben dem Vorsitzenden Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen angehören. Anschließend werden Vorschläge für die Wahl des dritten Bürgermeisters bzw. Bürgermeisterin gesammelt. Danach lässt der Vorsitzende die Stimmzettel austeilen und fordert zur Stimmabgabe auf. Die Stimmzettel werden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt. 

Datenstand vom 14.08.2023 09:52 Uhr