Einheimischenmodell; Anpassung der Vergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-14. Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-14. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in der Sitzung am 13.08.2019 mit den Vergaberichtlinien zum Verkauf von Grundstücken im Einheimischenmodell beschäftigt. 

Während hinsichtlich der Rahmenbedingungen kein Anpassungsbedarf besteht, sind die Einkommensobergrenzen zu aktualisieren. 

Der Betrag der Einkommensobergrenze ist jährlich entsprechend der Entwicklung des bundesweiten Durchschnitteinkommens anzupassen. Grundlage hierfür sind die jeweils aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes bzw. des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Nach erneuter Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und mit der Europäischen Kommission hat letztere das Einverständnis mit der Verwendung des vom Statistischen Bundesamt geführten Indikators „Brutto-Jahresverdienst von im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich Beschäftigten" zur Anpassung der nach den Leitlinien von 2017 bestehenden Einkommensobergrenze für die Anwendung des Einheimischenmodells erklärt. 

Einkommen 2022:                 56.490 € (+ 4,3 %)
Empfehlung:                        58.000 €

Der genannte Wert für 2022 entfaltet zunächst auch für 2023 bis zur Veröffentlichung neuer Werte Gültigkeit. 

Bei einem Paar als Bewerber dürfen die addierten Einkommen die doppelte Obergrenze nicht übersteigen. Zur Obergrenze ist ein Freibetrag in Höhe von 7.000 Euro je unterhaltspflichtigem Kind hinzuzurechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Anpassung der Einkommensobergrenze auf 58.000 Euro (Brutto-Jahreseinkommen) zu. Die Vergaberichtlinien sind entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.09.2023 12:04 Uhr