Widmung des Kurgartens als Trauort


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-15. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In den Gemeinden können Trauungsorte für die standesamtliche Trauung eingerichtet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte maßgebend. Demnach muss der Ort für eine Trauung geeignet sein, d.h. einen würdevollen Rahmen für die Eheschließungen bieten und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein.

In der Gemeinde Bad Kohlgrub wurde der eingefriedete Platz am Zeitberg unmittelbar oberhalb der Bergstation der Hörnle Schwebebahn zum Trauungsort bestimmt. Als Ausweichmöglichkeit bei schlechter Witterung wurde die Bauernstube im ersten Stock des Jager-Anwesens sowie – für größere Hochzeitsgesellschaften - der Lamplsaal bestimmt.

Die Gemeinde Bad Kohlgrub verfügt mit dem Zeitberg am Hörnle bereits über die Möglichkeit, im Außenbereich Trauungen vollziehen zu können. Dieses Angebot wird in den Monaten Mai bis September - hauptsächlich von auswärtigen Paaren - auch außerordentlich gut angenommen. Es wird aber auch immer wieder der Wunsch nach einer barrierefreien Möglichkeit, im Außenbereich zu heiraten, geäußert. Auch im Hinblick auf die geplante Sanierung der Hörnle-Schwebebahn könnte mit Trauungen im Kurpark eine weitere Alternative geschaffen werden. Der Kurpark wird von der Gemeinde aufwendig gepflegt und es wäre nach Ansicht der Verwaltung zu begrüßen, wenn dieser auch mit zusätzlichen Trauungen belebt wird. 

Die Verwaltung empfiehlt den nördlichen Bereich des Kurparks als möglichen Trauort. Hier könnten im Bereich des Schachbretts oder auch auf der Wiese daneben Eheschließungen vollzogen werden. Mit geringen Mitteln könnte der Bereich durch Bepflanzung und ansprechender Möblierung für Trauungen aufgewertet werden. 

Die untere Aufsichtsbehörde, das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, steht den neuen Trauungsmöglichkeiten positiv gegenüber.

Bei diesen Trauungen ist – wie auf dem Hörnle - ein höherer Verwaltungsaufwand gegeben. Dieser Aufwand soll durch eine Gebühr erstattet werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass für Trauungen im Kurgarten eine Gebühr nach Kostenverzeichnis in Höhe von 100,00 Euro (Hörnle 200,00 Euro) gerechtfertigt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den im Lageplan beschriebenen Teilbereich des Kurgartens (Tfl. aus FlNr. 100/7) als Trauort zu widmen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Die Gebühr soll auf 150.00 Euro (analog Trauungen beim Lampl) festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2023 09:07 Uhr