Landtags- und Bezirkswahl 2023; Berufung einer Wahlleiterin
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-15. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 am 08. Oktober 2023 ist ein Wahlleiter bzw. dessen Stellvertreter zu berufen. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLkrWG).
Beschluss
Der Gemeinderat beruft Frau Katharina Bach (Gemeindebedienstete) zur Wahlleiterin und Herrn Christian Hollrieder (Geschäftsleiter) zum stellvertretenden Wahlleiter für die Landtags- und Bezirkswahl 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2023 09:07 Uhr