Landtags- und Bezirkswahl 2023; Berufung einer Wahlleiterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-15. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 am 08. Oktober 2023 ist ein Wahlleiter bzw. dessen Stellvertreter zu berufen. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLkrWG).

Beschluss

Der Gemeinderat beruft Frau Katharina Bach (Gemeindebedienstete) zur Wahlleiterin und Herrn Christian Hollrieder (Geschäftsleiter) zum stellvertretenden Wahlleiter für die Landtags- und Bezirkswahl 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2023 09:07 Uhr