Kienzerleweg 6; Tektur zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf Flurstück Nr. 1467/3, Gemarkung Bad Kohlgrub


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-15. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 einem Antrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 1467/3 im Kienzerleweg 6 zugestimmt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Bescheid vom 28.09.2022 dem Bauvorhaben zugestimmt.

Der Antragsteller hat nun eine Tektur für die Gebäude EFH Nr. 02 + 03 eingereicht. Das Gebäude EFH 01 soll weiterhin wie geplant ausgeführt werden. 

Folgende Änderungen sind geplant:
  • Verkürzung der Gebäudelänge von 15,82m auf 11,50m
  • Änderung der Fassadenöffnungen (kleinere bzw. weniger Fenster an allen Seiten)
  • Ergänzung Terrasse 14,76m²

EFH2: 15,82m (jetzt 11,50m) x 7,00m (zzgl. Unterkellerter Carport 7,62x5,685m) mit 18° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung, 177,81 statt 194,91m² Wfl., 2 Stellplätze im Carport, geplante Grundstücksgröße 503m², Firsthöhe 6,49m zzgl. 2,03m, Wandhöhe 5,36m zzgl. Untergeschoss bis 2,03m. Durch die Tektur vergrößert sich der Grenzabstand an der Ostseite von 6,78m auf 11,10m.

EFH3: 15,82m (jetzt 11,50m) x 7,00m (zzgl. Unterkellerter Carport 7,62x5,685m) mit 18° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung, 177,81 statt 194,91m² Wfl., 2 Stellplätze im Carport, geplante Grundstücksgröße 439m², Firsthöhe 6,49m zzgl. Untergeschoss 2,30m, Wandhöhe 5,36m zzgl. Untergeschoss bis 2,78m. Durch die Tektur vergrößert sich der Grenzabstand an der Ostseite von 3,59m auf 7,92m.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garage und Neubau von drei Einfamilienhäusern auf FlNr. 1467/3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2023 09:07 Uhr