Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-15. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-15. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 den einfachen Bebauungsplan Nr. 43 „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“ als Satzung beschlossen. Mit der Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung in dem Quartier gewährleistet und die Nutzung des Beherbergungsbetriebes in der Fallerstraße 4 und 4a gesichert werden. Letzteres wurde mit der Festsetzung als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Beherbergungsbetrieb umgesetzt. Damit sind auf dem Grundstück ausschließlich Fremdenzimmer, Räume für Kureinrichtungen sowie Betriebsleiter- und Personalwohnungen zulässig. 

Der Eigentümer des Beherbergungsbetriebes hat beim Bauamtstag am 11.07.2023 vorgesprochen und sein Anliegen erneut vorgetragen. Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht möglich, das Hotel wirtschaftlich zu betreiben. Er verweist auf einen Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2014, in dem einer Umnutzung in Mietwohnungen grundsätzlich zugestimmt wurde. 

Der Eigentümer bittet darum, den Bebauungsplan für sein Grundstück geringfügig zu ändern. Er schlägt vor, den östlichen Gebäudeteil abzutrennen und neben der Nutzung als Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise Wohnnutzung zuzulassen. Das hätte aus Sicht der Gemeinde den Vorteil, dass in dem Anwesen nach wie ein Beherbergungsbetrieb ansässig sein muss. Ausnahmsweise könnte der westliche Gebäudeteil einer Wohnnutzung zugeführt werden.

Die Verwaltung hat den Bebauungsplan im Hinblick auf den Antrag noch nicht in Kraft gesetzt. Sollte der Gemeinderat dem Antrag zustimmen, wäre eine erneute Auslegung mit anschließendem Satzungsbeschluss erforderlich. Der beim Bauamtstag anwesende Vertreter des Landratsamtes könnte sich eine derartige Anpassung vorstellen. Die nun entstehenden Kosten sollte der Antragsteller übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 43 „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“ zu. Für den westlichen Teil des Grundstückes FlNr. 1720/6 ist eine neue Festsetzung als Sondergebiet S2 auszuweisen. Dort soll Wohnnutzung zugelassen werden. Die Kosten der Änderung trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

Datenstand vom 13.10.2023 09:07 Uhr