Bahnhofstraße 19; Tektur zur Nutzungsänderung von Bahnhof zu Wohnen (4 WE) und Anbau eines Balkons


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.08.2020 einer Nutzungsänderung des ehem. Bahnhofsgebäudes in der Bahnhofstraße 19 zugestimmt. Die Ortsgestaltungssatzung sollte auf das Gebäude nicht angewandt werden. In der Planung soll das Dach des Anbaus um ca. 20 cm vom Dach des Hauptgebäudes abgesetzt und die Tiefe des Balkons auf 1,60 m reduziert werden.

Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche, auch unter Hinzuziehung der Sanierungsarchitektin, mit dem Erwerber stattgefunden. Auf den Anbau wird verzichtet, der Balkon soll in einer schlankeren Metallkonstruktion in 1,60 m Tiefe ausgeführt werden. Die Vorgaben des Gemeinderats werden somit erfüllt.

Entgegen der zwischenzeitlich geführten Gespräche hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung im EG bleibt es nun bei der ursprünglichen Planung mit vier Wohneinheiten.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Bahnfläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine Befreiung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wurde bereits 2020 in Aussicht gestellt. Der geplante Balkon widerspricht der Satzung, da gemäß § 8 Balkonbrüstungen mit Holz zu verblenden sind.

Nach Aussage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen ist eine genehmigungspflichtige Veränderung des Gebäudebestandes nur nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens möglich. D.h. der Antragsteller hat bei der Deutschen Bahn ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen, um in einem aufwendigen Verfahren die genehmigte Bahnnutzung in eine Wohn- oder Gewerbenutzung zu ändern. Dieses Verfahren wurde bislang nicht eingeleitet. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Bahnhof zu Wohnen (4 WE) und Anbau eines Balkons.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2023 08:53 Uhr