Kehrer Straße 33; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden Hofstelle und Errichtung einer weiteren Wohneinheit


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 12.04.2022 mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden Hofstelle und Errichtung einer weiteren Wohneinheit beschäftigt. Das Gremium hat keine Entscheidung getroffen und wollte die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes hinsichtlich der Privilegierung abwarten. Diese liegt zwischenzeitlich vor.

Das Landratsamt hat darüber hinaus eine Firstdrehung des geplanten Wohnhauses gefordert. Anders als in der Ursprungsplanung hat der First nun Ost/West-Ausrichtung. Daneben wurde die Vorlage einer Grundrissaufteilung gewünscht, damit der unselbständige Wohnteil der benötigten Pflegeperson erkennbar ist. Die aktuelle Planung bzw. die Ergänzungen liegen jetzt zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor. Grundsätzlich ist die Planung nach Aussage des Landratsamtes (unter bestimmten Auflagen) genehmigungsfähig.

Antragsgegenständlich ist der Neubau eines Einfamilienhauses (14 x 9m, SD 18°, GR 126 m², 2 Vollgeschosse) östlich der bestehenden Hofstelle. Im Wohntrakt des landwirtschaftlichen Anwesens befinden sich bereits zwei Wohneinheiten sowie zwei Ferienwohnungen. Die Anzahl der Wohneinheiten auf dem Hof wird damit auf fünf erhöht.
Darüber hinaus soll südlich des landwirtschaftlichen Teils ein Laufstall/Stallerweiterung mit 299 m² Grundfläche errichtet werden. Zwischen Bestandsgebäude und dem Laufstall erfolgt ein Zwischen- oder Verbindungsbau mit GR 92,54 m². Zur Gestaltung wurde keine Aussage getroffen.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die landwirtschaftliche Privilegierung wurde zwischenzeitlich vom Landwirtschaftsamt bestätigt. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden Hofstelle und Errichtung einer weiteren Wohneinheit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 09:50 Uhr