Sonnen 92a; Teilabbruch eines Gebäudeteils des Hotels Sonnen und Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt wird der Abbruch des in 1959 errichteten Wohnhauses Sonnen 92a (10,51 x 11,00m), Firsthöhe 8,00m, DN 25°. An gleicher Stelle erfolgt die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit zwei Wohneinheiten (14,15 x 11,00m), Firsthöhe 9,43m, DN 25° bei Drehung der Firstrichtung. Die Firsthöhe ist dem Kniestock von 1,40m im DG geschuldet (das alte Gebäude hatte keinen Kniestock).

Das Ursprungsgebäude hatte eine Wohnfläche von insgesamt 168,54 m². Im Neubau sind bei der Betriebsleiterwohnung 231,42 m², der Wohnung im DG 68,23 m² mit abgeschlossenem Treppenhaus geplant.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ist im OT Sonnen nicht abschließend geklärt, man kann aber im Hinblick auf die zuletzt erteilten Baugenehmigungen davon ausgehen, dass § 35 BauGB anzuwenden ist. Das Bestandsgebäude ist zulässigerweise errichtet worden. Der Ersatzbau ist größer, fügt sich aber in die Umgebung ein. Deshalb kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt GAP (das Vorhaben wurde am 14.02.2023 beim Bauamtstag grundsätzlich besprochen) eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch eines Gebäudeteils des Hotels Sonnen und Errichtung einer Betriebsleiterwohnhauses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 09:50 Uhr