Sprittelsberg 125; Abbruch eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohngebäudes und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit zwei Ferienwohnungen
Daten angezeigt aus Sitzung: 2023-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 2023-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 31.07.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Dem Antrag auf Abstandsflächenübernahme wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.11.2022 zugestimmt.
Der Gemeinderat kann keine baurechtliche Prüfung vornehmen. Dies ist vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären. (wurde zwischenzeitlich positiv verbeschieden)
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten zu. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zu prüfen, ob die Größe der Betriebsleiterwohnung zulässig ist. (hier ist eine Anpassung bzw. Reduzierung der Fläche von Seiten des Bauherrn vorzunehmen)
Der Gemeinderatsbeschluss vom 12.04.2022 hinsichtlich der Firstanhebung wird aufgehoben. Eine Anhebung des Dachfirstes von 70cm wird befürwortet.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0