Amtsniederlegung der Kur- und Tourismusreferentin; Bestimmung eines Nachfolgers


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-07. Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-07. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.05.2020 Referenten für die Bereiche Friedhof, Wald und Wege, Bausachen, Kur- und Tourismus sowie Jugend-, Familie und Senioren bestimmt. Die Kur- und Tourismusreferentin Andrea Fend hat mit Schreiben vom 21.03.2023 ihr Amt niedergelegt. Das Gremium sollte nun aus seiner Mitte einen Nachfolger/eine Nachfolgerin bestimmen.

Der Gemeinderat kann gem. § 3 Abs. 3 GeschO zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO). Der Referent muss damit zwingend aus der Mitte des Gemeinderats bestimmt werden.

Der Vorsitzende fragt den Gemeinderat, ob sich einzelne Mitglieder zur Übernahme eines Referentenamtes bereit erklären. Nachdem sich einzelne Gemeinderatsmitglieder für die Übernahme der Ämter der einzelnen zu bestimmenden Referenten bereit erklärt haben, werden diese per Beschlussfassung durch Akklamation zu den jeweiligen Referenten bestimmt. Sollte sich kein Gemeinderatsmitglied dazu bereit erklären, bleibt das Amt des Kur- und Tourismusreferenten bis zum Ende der Legislaturperiode unbesetzt.

Datenstand vom 11.05.2023 10:04 Uhr