Erlass einer Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Bad Kohlgrub (Sondernutzungssatzung - SoNS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-10. Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport.
Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Ermessensentscheidung; sie darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden, kann mit Auflagen versehen werden und ist in der Regel mit der Zahlung von Sondernutzungsgebühren verbunden. Die Ausgestaltung kann in einer Satzung geregelt werden.
Die Verwaltung hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet. Der Entwurf entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages und verspricht damit eine hohe Rechtssicherheit. Unabhängig davon kann die Gemeinde individuelle Regelungen treffen, um Verbesserungen vorzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Sondernutzungssatzung zum 01.06.2023 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.06.2023 09:19 Uhr