Caritas Kindertagesstätte St. Martin; Anpassung der Kindergartenbenutzungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-02. Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-02. Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 16.01.2024 mit dem Wirtschaftsplan der Caritas Kindertagesstätte St. Martin beschäftigt und einem voraussichtlichen Defizit für dieses Jahr in Höhe von 42.000 Euro zugestimmt. 

Die Kindergartenbenutzungsgebühren wurden zuletzt in 2019 angepasst. Aufgrund der Personalkostensteigerungen und damit verbunden einem höheren Defizit bittet die Caritas um Anpassung der Gebühren. Dem Träger stehen nur wenige Instrumente zur Reduzierung der anfallenden Kosten zur Verfügung. Im Rahmen des Defizitvertrages wird die Caritas ohnehin zu einem wirtschaftlichen Betrieb (Verhältnis Kinder zu Personal nahe an der gesetzlichen Vorgabe) angehalten. 

Die beiliegende Übersicht verschafft einen Überblick der Gebühren der vergleichbaren umliegenden Gemeinden.

Die Krippengebühren sind im Vergleich zu den anderen Gemeinden/Trägern deutlich zu niedrig. Hier ist zu bedenken, dass bei der Bezuschussung ein Krippenkind im Vergleich zu einem Kindergartenkind über drei Jahren doppelt so hoch gefördert wird. Bei der Belegung einer Gruppe wird ein Krippenkind doppelt berechnet, weshalb die Gruppenstärke in der Regel 12, in Ausnahmefällen 15 Kinder nicht überschreiten darf. Da darüber hinaus in Krippen eine zusätzliche Hilfskraft eingesetzt wird, entsteht zwangsläufig ein höheres Defizit. Deshalb wird von vielen Gemeinden bei der Krippe die doppelte Gebühr erhoben.

Seit 01.04.2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit bis zur Einschulung mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Dieser Betrag ist somit von den Gebühren für Kindergartenkinder abzuziehen.

Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld zum 01.01.2020 eingeführt. Damit werden Eltern auf Antrag mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Wie bereits angeführt, wurde die letzte Gebührenanpassung vor fünf Jahren vorgenommen. Davor wurden die Kindergartengebühren über einen Zeitraum von sechs Jahren nicht angepasst. Der Zuschuss der Gemeinde ist in den letzten Jahren von 254.162 Euro (2020) auf 316.476 Euro (2023) angestiegen. 

Die Verwaltung empfiehlt die Einführung einer Dynamisierung, um die jeweiligen Steigerungen maßvoller gestalten zu können. Es wäre denkbar, die Kindergartenbenutzungsgebühren in dem Maß anzuheben, in dem die Erzieherinnen (Tarifvertrag TvÖD-SuE) im öffentlichen Dienst mehr Geld erhalten. Wenn also nach einem Tarifabschluss eine z.B. 2%ige Lohnerhöhung beschlossen wird, könnten die Gebühren im darauf folgenden Jahr um das gleiche Maß angehoben werden. Die Entscheidung darüber trifft selbstverständlich der Gemeinderat.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Kindergartengebühren ab dem 
01.September 2024:

Benutzungsgebühr Kindergartengruppen


Buchungszeit in Stunden
Monatliche Gebühr/€
 
 
4 – 5
130,00  
5 – 6
140,00  
6 – 7
150,00  
7 – 8
160,00  
8 – 9
180,00  



Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Krippengebühren ab dem 
01. September 2024:

Benutzungsgebühr Krippengruppen


Buchungszeit in Stunden
Monatliche Gebühr/€
 
 
3 – 4
190,00  
4 – 5
210,00  
5 – 6
230,00  
6 – 7
250,00  
7 – 8
270,00  
8 – 9
290,00  


Beschluss 3:
Der Gemeinderat stimmt einer Dynamisierung der Kindergartenbenutzungsgebühren grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig Anpassungen in dem Umfang vorzuschlagen, in dem die tariflichen Lohnerhöhungen nach TvÖD-SuE erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt einer Dynamisierung der Kindergartenbenutzungsgebühren grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig Anpassungen in dem Umfang vorzuschlagen, in dem die tariflichen Lohnerhöhungen nach TvÖD-SuE erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 12:32 Uhr