Sonnen 94; Errichtung eines Laufstalles und Ertüchtigung des bestehenden Stalles und der Tenne
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird die Errichtung eines Laufstalles sowie die Ertüchtigung des bestehenden Stalles und der Tenne im Ortsteil Sonnen. Zu den Ertüchtigungen liegen keine Unterlagen vor. Das ist unerheblich, da diese Maßnahmen in aller Regel nicht genehmigungspflichtig sind.
Der Laufstall wird in Holzbauweise ausgeführt und hat eine Größe von 16,00 x 15,25m (mit überdachter Abkalbebox insgesamt 3m länger somit 290 m²). Die Dachneigung beträgt 20° bei einer Firsthöhe von 7,46m mit Ziegeleindeckung. Der Laufstall wird an den bestehenden Stall angebaut.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Die Frage der Privilegierung wird im Rahmen der Bauantragsprüfung vom Landwirtschaftsamt abgefragt.
Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Laufstalles sowie der Ertüchtigung des bestehenden Stalles und der Tenne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.04.2025 12:24 Uhr