Prentstraße 30; Tekturplanung zum Bauantrag "Anbau einer Flachdachgarage, Neubau einer Traktorgarage mit Lager, sowie Schaffung einer Wohneinheit"; Isolierte Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2025-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2025-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.11.2024 mit dem o.g. Bauantrag befasst und mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Im Rahmen der Antragsprüfung hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen nun festgestellt, dass das beantragte Vorhaben gegen die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung verstößt. Gemäß § 5 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung sind Zwerchgiebel nur zulässig, wenn es sich um ein Gebäude der Bauweise E+DG handelt, das im Übrigen über einen Kniestock von max. 1,80m verfügt. Das Gebäude weist in der Planung einen wesentlich höheren Kniestock auf. Außerdem ist das Dachgeschoss tatsächlich ein Vollgeschoss, was nach der Ortsgestaltungssatzung erst ab einer Hauslänge von 14,00m möglich wäre.

Das Landratsamt GAP sieht die Gefahr, dass hier ein Bezugsfall geschaffen wird. Wenn die Gemeinde die Auffassung vertritt das die Änderung gewünscht ist, sollte eine Änderung der Ortsgestaltungssatzung durchgeführt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von § 5 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 4

Datenstand vom 02.04.2025 12:24 Uhr