Parkraumbewirtschaftung; 3. Änderung der Parkgebührenverordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025-03. Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einer Übertragung der Parkplätze am Tannenbankerl und der Talstation an die Hörnle-Schwebebahn GmbH zum 01.01.2025 zugestimmt.
Folgende kostenpflichtigen Parkplätze werden dann noch von der Gemeinde betreut:
Darüber hinaus bewirtschaftet die Gemeinde den kostenfreien Parkplatz an der Erlestraße, der als Entlastung für die Ortsmitte dient.
Mit dem geplanten Neubau eines Bauhofs an der Kehrer Straße entfällt ca. 1/3 der derzeit vorhandenen Parkplatzfläche. Da aktuell Jahresparkausweise für alle Parkplätze gelten, kann keine genaue Auskunft darüber gegeben werden, wie viele PKW´s, Wohnmobile, Wohnwagen und LKW´s am Festplatz geparkt werden. Es ist davon auszugehen, dass regelmäßig ca. 20 PKW´s/WoMo´s/Wohnwagen sowie drei LKW´s am Festplatz stehen.
Tatsächlich wird der Parkplatz an der Kehrer Straße als günstige Möglichkeit (derzeit 120,00 Euro/Jahr) betrachtet, Wohnmobile und Wohnwagen ganzjährig abzustellen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dies unabhängig von der geplanten Baumaßnahme beendet werden. Wenn diese dann zwangsläufig an anderer Stelle im Ort geparkt werden, muss das mit Unterstützung des ZV Oberland geahndet werden.
Bei einer Vorberatung in der Sitzung am 14.01.2025 wurden folgende Änderungen vereinbart:
- Für Promenade und Sonnen werden künftig kombinierte Jahresparkausweise zum Preis von 120,00 Euro nur für PKW´s ausgestellt.
- Da die Zukunft des Parkplatzes an der Kehrerstraße (aufgrund des geplanten Bauhof-Neubaus) unklar ist, werden dort nur noch für ein Jahr Ausweise zu folgenden Preisen ausgestellt
- PKW´s 120,00 Euro
- Anhänger 120,00 Euro
- LKW´s 400,00 Euro
- Wohnwagen/WoMo´s 400,00 Euro
Da voraussichtlich im Herbst 2025 Baubeginn zum Neubau eines Bauhofs am Festplatz ist, sollen dort bis auf weiteres keine Parkausweise für LKW´s ausgestellt werden.
Die Verwaltung hat die 3. Änderung der Parkgebührenverordnung auf dieser Grundlage zur Beschlussfassung vorbereitet.
Beschluss
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren
und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung)
der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021
Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt auf Grund von § 6, 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) i. V. m. § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2022 (GVBl. S. 397) und § 45 und § 46 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091), folgende
Dritte Änderung der Verordnung über die Parkgebühren
und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung)
der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021
§ 1
In § 11 (Parkgebühren) erhält Absatz 2 folgende Fassung:
„
(2) Für Parkausweise werden folgende Gebühren erhoben:
- Kombinierte Parkausweise für Promenade und Sonnenparkplatz
- Jahresparkausweis 120,00 Euro
- Saisonparkausweis (01.12. bis 31.03.) 60,00 Euro
²Für die beiden Parkplätze werden keine Parkausweise für LKWs, Wohnmobile und Wohnanhänger ausgestellt. ³Die aufgerufenen Preise gelten ausschließlich für Personenkraftwagen (PKW) bis zu 9. Sitzplätzen und Anhänger.
- Parkplatz an der Kehrer Straße (Festplatz) für PKW´s und Anhänger
- Jahresparkausweis 120,00 Euro
- Saisonparkausweis (01.12. bis 31.03.) 60,00 Euro
- Parkplatz an der Kehrer Straße (Festplatz) für Wohnmobile und Wohnwagen
- Jahresparkausweis 400,00 Euro
- Saisonparkausweis (01.12. bis 31.03.) 200,00 Euro
²Bei Ausstellung eines Saisonparkausweises nach dem 1. Dezember ist ebenso die volle Gebühr zu entrichten.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt zum 01.03.2025 in Kraft.
GEMEINDE BAD KOHLGRUB
Bad Kohlgrub, ……………
Franz Degele
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2025 09:57 Uhr