Neuregelung der Vermietung von gemeindlichen Räumen an Privatpersonen und Vereine


Daten angezeigt aus Sitzung:  2025-04. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2025-04. Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Vorgehensweise bei der Vermietung von gemeindlichen Räumen an Privatpersonen und Vereine sollte einheitlich gestaltet werden. Derzeit gibt es verschiedene, überholte oder unklare Regelungen. Es wäre wünschenswert, wenn einheitliche, transparente Vorgaben gemacht werden könnten. 

Beschluss

Raummieten pro Tag:

Raum                         Verein                                Externe
Kursaal                50,00 € (unverändert)                400,00 € (bisher 300,00 Euro)
Vortragssaal                50,00 € (unverändert                300,00 € (bisher 200,00 Euro)
Lamplsaal                40,00 € (unverändert)                300,00 € (bisher 200,00 Euro)
Sitzungssaal                40,00 € (unverändert)                100,00 € (bisher 50,00 Euro)
Therapieraum                50,00 € (unverändert)                100,00 € (bisher 50,00 Euro)
Täferstube                20,00 € (unverändert)                wird nicht vermietet
Ratskeller                50,00 € (neu)                        200,00 € (neu)

Ein Tag wird berechnet, wenn tatsächlich der Raum am selben Tag wieder verlassen wird. Bei Auf- und Abbautagen wird bei Vereinen jeweils die Hälfte, bei Externen ein Viertel berechnet. Dies kann auch anhand der Schlüsselchips nachgeprüft werden.


Bestuhlung Kursaal:

Die Bestuhlung im Kursaal mit längs gestellten Tischen ist die sog. Grundbestuhlung (kostenfrei). Alles was auf Wunsch der Nutzer davon abweicht, ist vom Nutzer selbst zu bestuhlen bzw. der Bauhof übernimmt diese Dienstleistung gegen Entgelt. Dabei ist nicht zwischen Vereinen und privaten Nutzern zu unterscheiden. Nach Beendigung der Miete ist wieder der Ursprungszustand herzustellen. 


Kaution:

Bei jeder Vermietung wird vorab eine Kaution verlangt (keine Unterscheidung zwischen Vereinen und privaten Nutzern). Die Kaution wird, sobald die Abnahme nach der Veranstaltung stattgefunden hat und keine Mängel vorhanden sind, zurückerstattet.

Raum                                                Kaution
Kursaal                                        500,00 €
Vortragssaal                                        400,00 €
Lamplsaal                                         400,00 €
Sitzungssaal                                        200,00 €
Therapieraum                                        200,00 €
EDV/Bühnenausstattung:

Für die Nutzung der vorhanden EDV und Bühnenausstattung soll weiterhin unentgeltlich möglich sein.


Reinigung:

Die festgesetzte Reinigungspauschale ist bei jeder Veranstaltung (Vereine, Gewerbe, Privat) zu entrichten. Bei besonders starker Verschmutzung erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten – diese werden im Anschluss der Veranstaltung von der Kaution einbehalten. Die Pauschalen werden bei Bedarf angepasst.

Pauschalpreis (ohne Sonderreinigung) brutto:

  • Sitzungssaal inkl. Toilette und Flur                                                 35,00 €
  • Lampl, Vortragssaal, Ratskeller, Kurpark inkl. Toilette und Flur                 70,00 €


Bauerntheater:

Pro Aufführung (Proben können weiterhin unentgeltlich stattfinden) ist eine Reinigungspauschale zu entrichten ist. Die Bestuhlung beim Bauerntheater entspricht der sog. Grundbestuhlung und stellt kein Problem dar.


Schützenverein:

Bei der Schützenstube im Kurpark wird eine Angleichung zu anderen Vereinen vorgenommen. Demnach wird für den Gastraum (66 m²) 1,50 Euro pro m² im Monat für den unbeheizten Schießstand (149 m²) 0,40 Euro pro m² im Monat verlangt. Die Nebenkosten werden im Gegenzug vollumfänglich von der Gemeinde getragen.


Sonderregelungen:

  • Soziale Einrichtungen können weiterhin einen Zuschuss in Höhe des von ihnen zu entrichtenden Kostenbeitrags erhalten
  • die kostenfreie Nutzung des Waldkindergartens für den Lamplsaal und die Täferstube bleibt bestehen, da diese ansonsten keine Räume der Gemeinde nutzen
  • Bei Schauspiel unterm Hörnle werden aktuell nur die Aufführungstermine in Rechnung gestellt, die Probentermine sind frei. Hier wird zusätzlich ebenfalls eine Reinigungspauschale für die Aufführungstermine erhoben. Wenn Schauspiel unterm Hörnle die gleichen Bedingungen wie der Trachtenverein erfüllt, wird auf eine Miete verzichtet.
  • Kinderkino Hörnle-Zwergerl im Sitzungssaal bleibt als soziales Angebot weiterhin kostenlos.
  • Beim kommerziell veranstalteten Kinderkino werden 50,00 € verlangt.
  • Das Konzept zur gewerblichen Nutzung des Therapieraumes für Kurse wird beibehalten und an die neuen Preise angepasst (100,00 Euro pro Kurseinheit (z. B. zehn Mal Yoga), 
  • Bei Benefizveranstaltungen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. Eine Reinigungspauschale muss in jedem Fall entrichtet werden. 


Lampl:

Die Benutzungsordnung für den Lampl bleibt unverändert bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 10.04.2025 11:05 Uhr