Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz; Verabschiedung des Berichtsentwurfs
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025-04. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Bad Kohlgrub bemüht sich seit längerer Zeit um eine innerörtliche Temporeduzierung an der St 2062. Nachdem alle bisherigen Versuche gescheitert sind, wurde in der Sitzung am 20.02.2024 die Erstellung eines Lärmaktionsplanes beauftragt, um damit die gemeindlichen Ziele bei der unteren Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Staatlichen Bauamt durchzusetzen.
Herr Grüner von der beauftragten Firma Accon hat dem Gemeinderat in der Sitzung am 13.08.2024 das Ergebnis seiner Erhebungen vorgestellt. Der Lärmaktionsplan bildet die Grundlage für die Lärmkarte gem. § 47c BImSchG. Das Verfahren ähnelt dem Vorgehen bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Mit Bekanntmachung vom 23.08.2024 wurde die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im förmlichen Verfahren beteiligt. Eine Frist für die Stellungnahmen wurde bis zum 11.10.2024 gewährt.
In der Sitzung am 10.12.2024 hat der Gemeinderat die vorgebrachten Stellungnahmen gewürdigt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Abt. Straßenverkehrsbehörde hat mit Schreiben vom 11.10.2024 mitgeteilt, dass keine Möglichkeit für eine rechtssichere verkehrsrechtliche Anordnung für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Hauptverkehrsstraße (ST 2062) gesehen wird. Es wird aber grundsätzlich gewürdigt, dass durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit eine Verbesserung der Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner erreicht wird und werden soll.
Daraufhin wurde das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Abt. Straßenverkehrsbehörde, mit Nachricht vom 20.12.2024 um Konkretisierung der abgegebenen Stellungnahme gebeten. Mit Mail vom 08.01.2025 teilte der zuständige Sachbearbeiter mit, dass eine weitere Stellungnahme bzw. ein Einvernehmen nicht erteilt wird. Vielmehr hat die Regierung von Unterfranken in einem nächsten Schritt eine Genehmigung des Lärmaktionsplanes vorzunehmen.
Bei der Reduzierung des Bereiches der Geschwindigkeitsreduzierung wurde unter Berücksichtigung aller Einwände und der am meisten beeinträchtigten Anwesen der Abschnitt zwischen der Kreuzung Auf der Oh/Lamplstraße und der östlichen Einmündung der Bahnhofstraße gewählt.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub kann somit nun den Lärmaktionsplan beschließen und die Regierung von Oberfranken um Umsetzung der festgestellten, erforderlichen Geschwindigkeitsreduzierung bitten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den von der Firma Accon erstellten Lärmaktionsplan in der Fassung vom 14.02.2025.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Regierung von Oberfranken um Umsetzung der festgestellten Geschwindigkeitsreduzierung zu bitten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
Datenstand vom 10.04.2025 11:05 Uhr