Gemeinde Saulgrub; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Zimmerei Freisl";
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025-04. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Saulgrub plant auf den Grundstücken mit der FlNr. 1027/11 (Teilfläche), 1062/1, 1066 und 1066/3 im Ortsteil Altenau ein Sondergebiet. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Sondergebiet Zimmerei Freisl GmbH“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan zum fünften Mal geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich der Mayersäge, einer Splittersiedlung am westlichen Rand der Gemeinde Saulgrub mit Ihren Ortsteilen Altenau und Wurmansau. Das Plangebiet wird im Norden von der Unternoggstraße sowie von einem benachbarten Sägewerksbetrieb, im Osten vom Lauf der Ammer begrenzt. Nach Süden und Westen gehen die Flächen in feuchte, ebene Wiesen Richtung dem Hausberg Schergen über. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2 ha; die zugehörigen Flurstücke befinden sich in Privatbesitz.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 11.03.2025. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 30.07.2024 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich beschäftigt bzw. zugestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Zimmerei Freisl GmbH“ der Gemeinde Saulgrub zu äußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 11:05 Uhr