Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2016 ö 4

Sachverhalt

Im übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde (z. B. Pass- und Ausweisrecht, Standesamt) werden die Gebühren vom Freistaat bzw. vom Bund festgesetzt. Für den eigenen Wirkungskreis können die Gemeinden die Gebühren selbst festsetzen, das Innenministerium hat jedoch ein Muster für eine Satzung als Empfehlung herausgegeben.
Da die aktuelle Satzung der Gemeinde Bad Kohlgrub bereits im Jahr 2001 beschlossen wurde, wird von der Verwaltung empfohlen eine neue Satzung zu erlassen. Der vorgelegte Entwurf entspricht dem Muster des Innenministers, entsprechend den Anmerkungen des Innenministeriums wurde noch der Punkt 616 eingefügt, der Kostenrahmen entspricht den üblichen Gebühren der Gemeinden in Bayern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis in der vorgelegten Form. Eine Ausfertigung der Satzung ist Bestandteil des Protokolls.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2016 08:15 Uhr