2. Änderung des Bebauungsplanes "Gagers", Diskussion und Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Prüfung der Genehmigungsfreistellung eines Bauwerbers im Bebauungsplangebiet hat das Landratsamt festgestellt, dass lt. gültigem Bebauungsplan nur eine Geländeaufschüttung in den Baugrenzen genehmigungsfrei möglich ist. Auf Grund der Topographie des Baugebiets ist jedoch für eine optimale Situierung der Gebäude, auch im Bezug auf die Höhenlage der Straße, eine Aufschüttung auf den Grundstücken von bis zu ca. 1,5m notwendig. Dies wäre nach den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes auch möglich.
Die Verwaltung hat die Angelegenheit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde vorbesprochen, diese sieht die Änderung als zweckmäßig an
.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan „Gagers“, derzeit in Kraft getreten in der Fassung der 1. Änderung, im vereinfachten Verfahren geändert wird.
In der 2. Änderung wird lediglich der Satz „5.6 Die Höhenlage der natürlichen Geländeoberfläche darf außerhalb der überbaubaren Flächen nicht geändert werden. Art. 10 BayBO bleibt unberührt.“ gestrichen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.10.2016 08:15 Uhr