Standesamtswesen; Festsetzung der Gebührenhöhe für Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 8

Sachverhalt

Die Gebühren für den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden sind im Kostenverzeichnis festgesetzt.  Unter 2.II.8/1.2.2 hat der Freistaat geregelt, dass für standesamtliche Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften bei denen der Verwaltungsaufwand über den üblichen Rahmen hinausgeht eine zusätzliche Gebühr zwischen 20 bis 250€ verlangt werden kann. 
Da durch die Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle für das Standesamt ein erheblicher Mehraufwand entsteht (zeitlicher Mehraufwand durch An- und Abfahrt, organisatorischer Mehraufwand durch Vorhalten einer evtl. Ersatzräumlichkeit, …) wird von der Verwaltung vorgeschlagen die Gebühren für eine standesamtliche Trauung/Begründung einer Lebenspartnerschaft auf dem Hörnle auf 200€ festzusetzen.  Außerdem wird vorgeschlagen bei Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Personals (z. B. Freitag Nachmittag, Samstagen) auf Grund der Anreise der Standesbeamten ausschließlich zu diesem Termin den Höchstsatz von 250€  als Gebühr festzusetzen.
Die bisherigen Gebühren sind derzeit:
-        Eheschließung von Kohlgrubern                          50€
-        Bei Nicht-Kohlgrubern
durch ein notwendiges Aufgebot
beim Wohnsitz-Standesamt                                   40€
-        Zusätzlich bei Trauungen außerhalb
der Dienstzeit (alte gesetzl. Regelung)                  70€
-        Trauung auf dem Hörnle                                150€
Trauungen im Jager-Anwesen                        keine zusätzlichen Gebühren

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt ab 1. Januar 2017 für Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle zu den üblichen Dienstzeiten des Personals eine Gebühr in Höhe von 200€ und außerhalb der Dienstzeiten in Höhe von 250€ festzusetzen. Die Gebühr reduziert sich um 100 €, wenn eine geplante Hörnle-Hochzeit wegen schlechter Witterung nicht stattfindet. Ausschließlich der Standesbeamte legt fest, wann die Witterung angemessen für die Durchführung auf dem Hörnle ist. Für eine Trauung/eine Begründung einer Lebenspartnerschaft im Jager-Anwesen wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2017 08:23 Uhr