Standesamtswesen; Festsetzung der Gebührenhöhe für Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gebühren für den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden sind im Kostenverzeichnis festgesetzt. Unter 2.II.8/1.2.2 hat der Freistaat geregelt, dass für standesamtliche Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften bei denen der Verwaltungsaufwand über den üblichen Rahmen hinausgeht eine zusätzliche Gebühr zwischen 20 bis 250€ verlangt werden kann.
Da durch die Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle für das Standesamt ein erheblicher Mehraufwand entsteht (zeitlicher Mehraufwand durch An- und Abfahrt, organisatorischer Mehraufwand durch Vorhalten einer evtl. Ersatzräumlichkeit, …) wird von der Verwaltung vorgeschlagen die Gebühren für eine standesamtliche Trauung/Begründung einer Lebenspartnerschaft auf dem Hörnle auf 200€ festzusetzen. Außerdem wird vorgeschlagen bei Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Personals (z. B. Freitag Nachmittag, Samstagen) auf Grund der Anreise der Standesbeamten ausschließlich zu diesem Termin den Höchstsatz von 250€ als Gebühr festzusetzen.
Die bisherigen Gebühren sind derzeit:
- Eheschließung von Kohlgrubern 50€
- Bei Nicht-Kohlgrubern
durch ein notwendiges Aufgebot
beim Wohnsitz-Standesamt 40€
- Zusätzlich bei Trauungen außerhalb
der Dienstzeit (alte gesetzl. Regelung) 70€
- Trauung auf dem Hörnle 150€
Trauungen im Jager-Anwesen keine zusätzlichen Gebühren
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ab 1. Januar 2017 für Trauungen/Begründungen von Lebenspartnerschaften auf dem Hörnle zu den üblichen Dienstzeiten des Personals eine Gebühr in Höhe von 200€ und außerhalb der Dienstzeiten in Höhe von 250€ festzusetzen. Die Gebühr reduziert sich um 100 €, wenn eine geplante Hörnle-Hochzeit wegen schlechter Witterung nicht stattfindet. Ausschließlich der Standesbeamte legt fest, wann die Witterung angemessen für die Durchführung auf dem Hörnle ist. Für eine Trauung/eine Begründung einer Lebenspartnerschaft im Jager-Anwesen wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2017 08:23 Uhr