Haus der Vereine und Kultur "Lampl"; Anpassung der Benutzungsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.04.2015 die Benutzungsordnung für das Kultur- und Vereinehaus „Lampl“ beschlossen.

Diese Benutzungsordnung muss nun noch in einigen Punkten nachjustiert werden. Im Einzelnen sind das folgende  Punkte:

1. § 5 Abs. 1 Satz 5 wird eingefügt:

„Die Kosten für die Benutzung der Tenne beträgt 40 €/Tag, für die übrigen Räume 20 €/Tag.“


2. § 5 Abs. 3 enthält folgende Fassung:

„Soziale Einrichtungen können einen Zuschuss in Höhe des von ihnen zu entrichtenden Kostenbeitrags erhalten.“

Beschluss

Die Benutzungsordnung, die im Anhang beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen. Alle Vereine sind zeitnah über die Nutzungsbedingungen zu informieren. Dabei ist der Bedarf abzufragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2017 08:23 Uhr