Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung; Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.07.2017 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung muss aufgrund eines formellen Fehlers neu erlassen werden.
Im Vergleich zur Satzung, die am 14.03.2017 erlassen wurde, ändert sich lediglich § 10 Abs. 3 wie folgt:
Bisher
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr…..€ pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Neu
„Für die Errichtung und die Benutzung eines Bauwasseranschlusses werden pauschal 100 € erhoben.“
Beschluss
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, die in der Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird zum 01.04.2017 erlassen. §10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Für die Errichtung und die Benutzung eines Bauwasseranschlusses werden bis zu einer Größe von 1500m³ umbauten Raum pauschal 100 € erhoben, für jede weitere angefangene
1500m³ umbauten Raum erhöht sich die Pauschale um weitere 100€.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
Datenstand vom 17.08.2017 13:32 Uhr