Bestimmung der Referenten


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat kann gem. § 3 Abs. 3 GeschO zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO).

Folgende Referenten sind zu bestimmen:

1.        Friedhofsreferent

2.        Wald- und Wegereferent

3.        Baureferent

4.        Kur- und Tourismusreferent

5.        Jugend-, -Familien und Seniorenreferent

Beschluss 1

GRM Höck wird zur Friedhofsreferentin bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

GRM Fischer wird zum Wald- und Wegereferenten bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

GRM Wojciak wird zum Baureferenten bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

GRM Fend wird zur Kur- und Tourismusreferentin bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2020 10:17 Uhr