Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung zum 01.01.2021
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 12. Sitzung des Gemeinderates | 24.11.2020 | ö | beschließend | 3.3 |
Gemeinderat | 13. Sitzung des Gemeinderates | 08.12.2020 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Aufgrund der Gebührenberechnung ergeben sich folgende Gebührensätze, die zur Deckung des Aufwandes notwendig sind:
- Die Abgabesätze in der Beitrags- und Gebührensatzung werden nach der Finanzierungsvariante ohne Verbesserungsbeiträge festgesetzt. Die Beiträge betragen daher für die Grundstücksfläche 1,26 €/m² und für die Geschoßfläche 10,75 €/m².
- Der Gebührensätze betragen demnach für das Niederschlagswasser 0,35 €/m²;
für das Schmutzwasser 2,17 m³
Beschluss
GRM Eickholt beantragt die Zurückstellung der heutigen Beschlussfassung über die Entwässerungsgebühren und Erstellung einer Vergleichsberechnung, in dem die zweite Rückstellungsmethode zur Ansparung von mehr Rücklagen für die bevorstehenden Aufgaben berücksichtigt ist. Dies soll auch dazu dienen, größere Gebührenschwankungen abzufedern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.12.2020 11:21 Uhr