Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 43 "Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-03. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-03. Sitzung des Gemeinderates 08.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 einen Antrag auf Teilnutzungsänderung beim Anwesen Fallerstraße 4 und 4a abgelehnt und entschieden, die Veränderungssperre vom 15.09.2021 aufrecht zu erhalten und für den Bereich einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte nicht nur das betreffende, ca. 3.000 m² große Grundstück in die Betrachtung aufgenommen werden. Es empfiehlt sich, den ca. 2,8 ha. großen unbeplanten Bereich zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße zu überplanen. Das Areal ist zwar nahezu vollständig bebaut, könnte aber durch einen Bebauungsplan bestätigt und für die Zukunft geregelt werden. Die Einbeziehungssatzung „Baumgartner Straße“ aus dem Jahr 1998 kann in dem Zusammenhang ebenfalls aufgehoben werden.

Die im beiliegenden Lageplan dargestellten Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Kohlgrub als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) wird die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück 1720/2 in ein sonstiges Sondergebiet für Fremdenbeherbergung (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO) geändert.

Datenstand vom 09.03.2022 09:08 Uhr