Kalkulatorische Zinsen; Änderung der Berechnungsmethode ab 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-03. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-03. Sitzung des Gemeinderates 08.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die kalkulatorischen Zinsen sind für die beschafften Investitionen, Anlagegüter oder immateriellen Vermögensgegenständen zu berechnen. Mit kalkulatorischen Zinsen soll das zur Erfüllung des Betriebszwecks notwendige, in Vermögensgegenständen gebundene Kapital (betriebsnotwendiges Kapital) verzinst werden

Hierbei gibt es mehrere Ansätze der Berechnungsweise. Die beiden gängigsten sind die Verzinsungen nach der Restwertmethode oder Durchschnittswertmethode. Ersteres ist die derzeitige Praxis bei der Gemeinde Bad Kohlgrub. Nachfolgend sind die beiden Methoden erläutert:

Kalkulatorische Zinsen Restwertmethode 

Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen mit der Restwertmethode, müssen wir zunächst das durchschnittliche gebundene Kapital ermitteln. Idee der Restwertmethode mit durchschnittlichen Restwerten ist es, den Durchschnittswert auf Basis der Durchschnittswerte der einzelnen Jahre zu bilden. Im Gegensatz zur Durchschnittsmethode, die wir weiter unten erläutern werden, sinken die Restwerte über die Nutzungsdauer bei dieser Berechnung und somit auch die kalkulatorischen Zinsen. Dieses Prinzip folgt analog dem Vorgehen der geometrisch-degressiven Abschreibung, da die Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren meist sehr hoch sind und später niedriger werden.
Durchschnittliches gebundenes Kapital:

Kalkulatorische Zinsen Durchschnittsmethode 

Anders als die kalkulatorische Zinsen Restwertmethode, berechnet die Durchschnittsmethode (auch Durchschnittswertmethode genannt) den Durchschnitt, welcher das gebundene Vermögen während der Nutzungsdauer eines Anlagevermögens wiederspiegelt. Vereinfacht gesagt, geht die Methode von einem durchschnittlichen Wert des Anlagevermögens aus. In diesem Verfahren bleiben die Werte der kalkulatorischen Zinsen konstant. Die kalkulatorischen Zinsen werden in diesem Verfahren anhand der abnutzbaren Güter des Anlagevermögens berechnet. Beispiel hierfür sind Gebäude und ebenfalls Maschinen, die eine zeitlich begrenze Nutzungsdauer haben. Dieses Verfahren könnte man also nicht für Grundstücke oder Finanzanlagen durchführen, da diese nicht abnutzbar sind.
Die Durchschnittswertmethode berechnet den kalkulatorischen Zins des halben Ausgangswertes, also von unseren Anschaffungskosten des betriebsnotwendigen und abnutzbaren Anlagevermögens. Dieser Betrag ist im Durchschnitt während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage und bei unterstellter linearer Abschreibung (konstante Abschreibungsquoten) im Betrieb gebunden.

Die Formel für die Durchschnittsmethode lautet folgendermaßen:
Kalkulatorischer Zins =

Kalkulatorische Zinsen – Durchschnittsmethode oder Restwertmethode?

Wir haben uns nun zwei Methoden der Berechnung von kalkulatorischen Zinsen angeschaut, aber welche ist besser? Generell lässt sich sagen, dass die Durchschnittsmethode über die Laufzeit hinweg zu konstanten kalkulatorischen Kosten führt und wie bereits erwähnt, auch einfacher durchzuführen ist.
Anders als bei der Durchschnittsmethode, kann man die unterschiedlichen Werte der Restwertmethode nicht zwischen den verschiedenen Jahren vergleichen. Für eine kontinuierliche Betrachtung unserer kalkulatorischen Zinsen, ist dieses Verfahren also eher ungeeignet. Die Durchschnittsmethode liefert uns in diesem Fall einen gleichmäßigen fiktiven Zins.
Aus diesem Grund wird die Durchschnittmethode in der Praxis häufiger angewandt. Sie ermöglicht einem Unternehmer, den Schnitt der letzten Jahre zu betrachten und das Betriebsergebnis mit dem kalkulatorischen Zins zu vergleichen. Somit kann besser eingeschätzt werden, ob sich zukünftige zinslose Kapitaleinlagen weiterhin lohnen.
Wenn ein Eigenkapitalgeber den aktuellen Zustand des Unternehmens kennen möchte, so ist die Durchschnittsmethode ungeeignet. Die Restwertmethode hilft hierbei besser, die aktuellen Werte abzubilden.

Quelle: https://studyflix.de/wirtschaft/kalkulatorische-zinsen-1487


Die Verwaltung empfiehlt, um in Zukunft – vor allem nach Investitionen – konstantere kalkulatorische Zinsen zu erhalten, ab 01.01.2022 die Zinsberechnung auf die Durchschnittswertmethode abzustellen.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub wendet für die Berechnung der neuen Anlagegüter ab 01.01.2022 für die kalkulatorische Verzinsung die Durchschnittswertmethode an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 09:08 Uhr