Auf der Oh 18; Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen und Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-03. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-03. Sitzung des Gemeinderates 08.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.-Nr. 1451/26 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Wohnhauses mit zwei Wohnungen und Doppelgarage eingereicht.
Antragsgegenständlich ist ein 11,24m x 8,99m großes Einfamilienhaus (22° Dachneigung) mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Die nordseitig angebaute Doppelgarage hat DN 18°. Das Einfamilienhaus hat eine Wohnfläche von 154,36 m², die Einliegerwohnung 45,15 m².

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 31 „Gagers“. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach den Festsetzungen im Bebauungsplan. Das geplante Vorhaben weicht hinsichtlich der Situierung von Zufahrt und Garage von den Festsetzungen ab. Im Bebauungsplan ist eine Zufahrt an der Südseite des Grundstückes vorgesehen, damit die Einfahrten zweier benachbarter Anwesen beieinander liegen. Der Bauherr möchte diese aber an der Nordseite errichten und beantragt deshalb eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.  


Im Bauantrag wurde sowohl das Genehmigungs- als auch das Freistellungsverfahren angekreuzt. Im Falle einer isolierten Befreiung ist eine Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen.

Es ist nachvollziehbar, dass der Bauherr die Zufahrt auf der Nordseite des Anwesens errichten möchte. Allerdings ist anzumerken, dass bei allen anderen Bauvorhaben im Baugebiet „Auf der Oh“ die Zufahrt an der vorgesehenen Stelle errichtet bzw. geplant wurde. 

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 03.02.2022 intensiv diskutiert. Er empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1451/26 zu erteilen. Der beantragten isolierten Befreiung wird hinsichtlich der Zufahrtssituierung zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1451/26 zu erteilen. Der beantragten isolierten Befreiung wird hinsichtlich der Zufahrtssituierung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 09:08 Uhr