Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStr.WG); Widmung von Verkehrsflächen nach Art. 6 BayStrWG - Verlängerung der Straße "Am Hochfeld"
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-01. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bereits gewidmete Ortsstraße „Am Hochfeld“ wurde durch die Erschließung des Baugebietes Richtung Süden verlängert. Nachdem die Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Gemeinde Bad Kohlgrub als zuständige Straßenbaubehörde zur Ortsstraße zu verfügen.
Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“
Anfangspunkt: bisheriger Endpunkt (km 0,300)
Endpunkt: Einmündung in den Kienzerleweg (km 0,367)
Länge des neuen Teilstücks: 0,067 km
Flst. Nr. 515, Gemarkung Bad Kohlgrub
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bad Kohlgrub
Widmungsbeschränkungen: keine
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:
Die Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“ wird wie folgt gewidmet.
Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“
Anfangspunkt: bisheriger Endpunkt (km 0,300)
Endpunkt: Einmündung in den Kienzerleweg (km 0,367)
Länge des neuen Teilstücks: 0,067 km
Flst. Nr. 515, Gemarkung Bad Kohlgrub
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bad Kohlgrub
Widmungsbeschränkungen: keine
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.03.2023 10:06 Uhr