Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStr.WG); Widmung von Verkehrsflächen nach Art. 6 BayStrWG - Verlängerung der Straße "Am Hochfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-01. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-01. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die bereits gewidmete Ortsstraße „Am Hochfeld“ wurde durch die Erschließung des Baugebietes Richtung Süden verlängert. Nachdem die Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Gemeinde Bad Kohlgrub als zuständige Straßenbaubehörde zur Ortsstraße zu verfügen.

Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“
Anfangspunkt: bisheriger Endpunkt (km 0,300)
Endpunkt: Einmündung in den Kienzerleweg (km 0,367)
Länge des neuen Teilstücks: 0,067 km
Flst. Nr. 515, Gemarkung Bad Kohlgrub

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bad Kohlgrub
Widmungsbeschränkungen: keine

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Widmung:
Die Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“ wird wie folgt gewidmet. 

Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“
Anfangspunkt: bisheriger Endpunkt (km 0,300)
Endpunkt: Einmündung in den Kienzerleweg (km 0,367)
Länge des neuen Teilstücks: 0,067 km
Flst. Nr. 515, Gemarkung Bad Kohlgrub

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bad Kohlgrub
Widmungsbeschränkungen: keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2023 10:06 Uhr