Breitbandausbau; Teilnahme an dem Bundesförderprogramm "Gigabit 2.0"
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-17. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.11.2020 beschlossen, die örtliche Breitbandversorgung kontinuierlich ausbauen zu wollen. Am 26. April 2021 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten. Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s möglich ist.
Die Verwaltung hat einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Beratungsleistungen im Rahmen des Gigabitausbaus zur Beseitigung der sog. „Grauen Flecken“ eingereicht. Mit Bescheid vom 04.05.2022 wurde eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro bewilligt. Damit ist gewährleistet, dass die Beratungsleistungen durch die Firma Corwese im Rahmen des gesamten Prozesses kostenneutral gewährleistet werden kann.
In einem ersten Schritt erfolgte eine sog. „Kombinierte Markterkundung“, mit der die unerschlossenen Bereiche in Bad Kohlgrub aufgedeckt werden. Vielmehr hatten die Telekommunikationsanbieter bis 29.09.2023 die Gelegenheit im Rahmen des Verfahrens mitzuteilen, welche Bereiche im Eigenausbau mit Glasfaserleitungen versorgt werden. Die restlichen Bereiche können dann im Rahmen der Gigabit-Förderung erschlossen werden.
Da die knapp bemessene Antragsfrist am 14.10.2023 ausläuft, ist eine Zustimmung des Gemeinderates erforderlich, bevor die Auswertung der Markterkundung präsentiert werden kann. Durch den Förderantrag geht die Gemeinde keinerlei Verpflichtung ein.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Gewährung einer Förderung gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 einzureichen. Die Ergebnisse der kombinierten Markterkundung sind in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2023 09:09 Uhr