Feuerwehr; Führerscheine für Aktive Mitglieder
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-17. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Bad Kohlgrub zählt derzeit rund 70 aktive Mitglieder. Einige Ältere werden in den kommenden Jahren aufhören. Aufgrund der seit längerem geltenden Führerschein-regeln, dürfe junge Mitglieder ohne LKW-Führerschein oder Zusatzausbildung die Feuerwehr-fahrzeuge nicht mehr führen. Durch den bevorstehenden Wechsel bei den Mitgliedern, wird sich daher ein Engpass an möglichen Fahrzeugführern ergeben. Dies ist bereits bei einigen Landkreisgemeinden der Fall.
Es gibt, ergänzend zum eigenen Führerschein, speziell für Feuerwehrdienstleistende einen Sonderführerschein, der zum Fahren der Einsatzfahrzeuge berechtigt.
Der Führerschein kostet aktuell rund 2.500 Euro. In den anderen Landkreisgemeinden wird diese Zusatzausbildung in der Regel von der Gemeinde übernommen, um die Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können. Hierzu ist die Gemeinde verpflichtet.
Die Verwaltung empfiehlt, auch für die freiwillige Feuerwehr Bad Kohlgrub den Feuerwehrsonder-führerschein zu übernehmen. Es wäre geplant 1 bis 2 Feuerwehrdienstleistende die nächsten Jahre zur Ausbildung zu schicken. Eine Rückzahlungsvereinbarung ist nicht zulässig, da es sich um eine Verpflichtung der Gemeinde handelt; auf die beiliegende Ausführung der Landesanwaltschaft, speziell Ziffern 1 und 2 wird verwiesen. Beiliegender Antrag ist vom jeweiligen Feuerwehrmitglied zu stellen und vom Kommandanten zu bestätigen. Die Zustimmung ist jeweils eine Einzelfallentscheidung.
Beschluss
Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist das Feuerwehrwesen sehr wichtig und unterstützt die Ausbildung von Feuerwehrdienstleistenden.
Die Gemeinde wird die Kosten in Höhe von ca. 2.500 Euro für den Erwerb der notwendigen Sonderfahrerlaubins für Feuerwehrfahrzeuge der Klasse C im Bedarfsfall übernehmen. Ggf. ist dieser Betrag als Zuschuss auszureichen, wenn der Antragsteller den herkömmlichen LKW-Führerschein der Klasse C bzw. CE macht.
Die Freiwillige Feuerwehr hat hierzu zukünftig im Rahmen der Haushaltsplanung jährlich einen Bedarfsplan für Führerscheinausbildungen zu erstellen und die Anzahl der Kostenübernahmen je Haushaltsjahr mit der Verwaltung abzustimmen.
Die endgültige, konkrete Entscheidung über die Kostenübernahme im Einzelfall wird dann auf vorherigen Antrag getroffen. Mit diesem Antrag ist auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers darüber vorzulegen, dass der Antragsteller im Bedarfsfall während der Arbeitszeit für den Feuerwehrdienst, also zum Führen eines Feuerwehrfahrzeuges von der Arbeit freigestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2023 09:09 Uhr