Gemeinde Bad Bayersoien; 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kurgebiet A Nördlich der Kirmesauer Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-17. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Bad Bayersoien hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.08.2023 beschlossen, den nachstehenden Bauleitplan zu ändern, die Änderung zu nachstehendem Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19.09.2023 gebilligt.
Der Bebauungsplan Kurgebiet A Nördlich der Kirmesauer Straße stammt aus dem Jahr 1983 und wurde zwischenzeitlich zweimal geändert bzw. erweitert. Auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1281/8 stand das Kurhaus, das mittlerweile abgebrochen wurde. Nun soll ein Gesundheits- und Therapiezentrum mit Hotel errichtet werden.
Um die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau im Kurgebiet A Nördlich der Kirmesauer Straße zu schaffen, soll der Bebauungsplan zum dritten Mal geändert werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück mit den Flurnummer 1281/1 und hat eine Größe von ca. 8.700 qm.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 27.10.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kurgebiet A Nördlich der Kirmesauer Straße“ zu äußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2023 09:09 Uhr