Gemeinde Bad Bayersoien; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kurgebiet B Nördlich der Kirmesauer Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
2023-17. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Bad Bayersoien hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.08.2023 beschlossen, den nachstehenden Bauleitplan zu ändern, die Änderung zu nachstehendem Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19.09.2023 gebilligt.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Nachverdichtung handelt und weniger als 20.000 qm Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kurgebiet B Nördlich der Kirmesauer Straße mit einer Größe von ca. 1,54 ha.
Das Planungsgebiet ist noch nicht vollständig gebaut. Für ein aktuell geplantes Bauvorhaben reichen die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen nicht aus. Dies nimmt die Gemeinde zum Anlass, für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes das Maß der baulichen Nutzung leicht zu erhöhen, um auch den bestehenden Kur- und Hotelbetrieben die Möglichkeit zur Nachverdichtung zu bieten. Die maximal zulässige Grundflächenzahl wird auf 0,25, die Geschossflächenzahl auf 0,62 erhöht.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 27.10.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurgebiet B Nördlich der Kirmesauer Straße“ zu äußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2023 09:09 Uhr