Gemeinde Saulgrub; 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-17. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-17. Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.09.2023 beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich am südlichen Ortsrand von Saulgrub an der Ammergauer Straße. Das Grundstück mit der FlNr. 596/35 soll in zwei Baugrundstücke geteilt und mit Wohnhäusern bebaut werden. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,133 ha. Das Grundstück wird derzeit als Grünfläche genutzt.

Um die planungsrechtliche Grundlage für den Bau der Wohnhäuser zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Ammergauer Straße Süd“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.10.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 12.07.2022 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich beschäftigt bzw. zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Saulgrub zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2023 09:09 Uhr