Gemeinde Schwaigen; 8. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-17. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-17. Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Schwaigen plant in dem Bereich den Bau eines Spielplatzes. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Planungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand in der Nähe der Lindachstraße. Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück mit der FlNr. 707/64 hat eine Größe von 754 m². 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20.10.2023. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden. 

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 13.06.2023 mit dem Vorhaben beschäftigt und beschlossen, keine Bedenken gegen das Vorhaben zu äußern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2023 09:09 Uhr