Sanierung der Hörnle-Schwebebahn GmbH; Maßnahmenbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-19. Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-17. Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 beschließend 7
Gemeinderat 2023-18. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 vorberatend 2
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 25.01.2022 hat der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung für die Sanierung der Hörnle-Schwebebahn getroffen. Im vergangenen Jahr wurden daraufhin die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und regelmäßig über den aktuellen Sachstand berichtet. Es ist geplant, die Sanierung in den Jahren 2024 und 2025 durchzuführen, dabei sollen die Arbeiten schwerpunktmäßig in der Vor- und Nachsaison von statten gehen, um den Bahnbetrieb in der Hauptsaison aufrecht erhalten zu können. Weiter hat dies auch einen positiven Effekt auf die finanzielle Belastung und die Weiterbeschäftigung des Personals.

Zwischenzeitlich sind für die meisten Gewerke fundierte Kostengrundlagen vorhanden, so dass eine Finanzierungskalkulation erstellt werden kann. Diese liegt in der Anlage bei. Demnach wird mit Sanierungskosten (ohne Bankzinsen) in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro und Erlösausfällen von 395.000 Euro gerechnet. Gleichzeitig erscheint bei stark schwankendem, da witterungs-abhängigem Geschäft zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eine Liquiditätsreserve von mindestens 100.000 Euro als angebracht. Bei den Sanierungskosten handelt es sich um einen Nettobetrag, da die Vorsteuer gezogen werden kann.

Durch eine Kapitaleinlage der Gemeinde von 340.000 Euro kann die Liquiditätsreserve geschaffen und der Erlösausfall teilweise kompensiert werden. Den eigentlichen Sanierungskosten steht eine erwartete Förderung in Höhe von 558.000 Euro gegenüber; die restlichen Aufwände bzw. Erlösausfälle sind über ein Bankdarlehen zu stemmen, dabei sollen die Kreditsicherung und Tilgungsfähigkeit durch die Übertragung der Parkplätze langfristig gewährleistet werden.

Es wird von der Regierung von Oberbayern empfohlen, den Förderantrag zu Beginn des Jahres 2024 zu stellen, weil der Förderzeitraum dann bis Ende 2025 ausgeschöpft werden kann und somit dem geplanten Sanierungszeitraum entspricht. Aktuell wird auch nicht von einer Fördermittel-kürzung ausgegangen, auch aufgrund der Maßnahmengröße. 

Um die Umsetzung des Projektes zu sichern, ist nun auch der offizielle Maßnahmenbeschluss auf der gegebenen Basis notwendig. Dies bildet die Grundlage für die weitere Planung und die anstehenden Auftragsvergaben sowie die Finanzierungssicherheit mit der notwendigen Antragsstellung der Förderung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der Hörnle-Schwebebahn auf Basis der vorliegenden Finanzierungskalkulation und beauftragt den Geschäftsführer mit der Veranlassung der notwendigen Schritte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 11:03 Uhr